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Wie wärs mit einem Praktikum?

Ausbildungsvergütungen

Die Ausbildungsvergütungen in den Handwerksberufen sind unterschiedlich hoch. Die Ausbildungsvergütungen in den gängigsten Berufen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Zu vereinbaren sind die jeweils gültigen Sätze der tariflichen Vergütung oder die von den Verbänden bzw. der Handwerkskammer empfohlenen Vergütungssätze. Siehe § 4 Absatz 1 des Ausbildungsvertrages.

Änderungen der Vergütung im Verlauf der Ausbildung sind anzuwenden (Änderung des Tarifvertrages usw.). Im §4, Absatz 1 des Ausbildungsvertrages heißt es: „Ändern sich während des Bestehens des Berufsausbildungsverhältnisse die Vergütungssätze (auch nichttarifliche Vergütungssätze) so gelten diese."

Sollte ein Betrieb in mehreren Berufen ausbilden, gilt die Ausbildungsvergütung des Berufs, für den die Mehrzahl der Beschäftigten eingestellt ist, für alle Lehrlinge.

Die Ausbildungsvergütung muss dem Lehrling am letzten Arbeitstag des Kalendermonats zur Verfügung stehen.
Die Ausbildungsvergütungen in den gängigsten Berufen finden sie in dieser Tabelle.

Die Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Aktualität (Stand: 22.01.2009).